Revierbeschreibung


 

ABSCHNITT A

Beginnt ab dem Bahndamm bis zur Holzbrücke (13er-Werk).

Zugang über den Zieselweg.

Ab der Holzbrücke (Zieselweg) bis zum Sammelkanal (ob. kl. Schilloch).

Ab dem Sammelkanal (Kirischitzweg rechts) bis nach dem Wasserdurchlauf (unt. kl. Schilloch).

 

Angeln von Brücken verboten! Dies umfasst nicht nur das Fischen direkt von der Brücke herab, sondern auch von sämtlichen Brückenbauteilen oder Befestigungen.

 

 

 

ABSCHNITT B

Beginnt bei der Vereinshütte (großes Schilloch).

Rechtes Ufer erreichbar über Kirischitzweg  und Steinspornweg bis zum Biberhaufenweg.

Linkes Ufer erreichbar über den Naufahrtweg bis zum Biberhaufenweg.

 

Der Bereich unmittelbar vor der Fischerhütte ist als Schongebiet ausgewiesen und entsprechend beschildert. Das Angeln von diesem Uferstreifen aus ist einzig den Teilnehmern des offiziellen Kinder- und Jugendfischens für die Dauer der Veranstaltung erlaubt.

 

 

ABSCHNITT C

Beginnt ab dem Biberhaufenweg bis zur Holzbrücke (Reviergrenze).

Das Biberhaufenwasser ist über die Luitpolt-Stern Gasse (re. Ufer)und Naufahrtweg (li. Ufer) erreichbar.

     



13er WERK

Sommer



13er WERK

Winter 



Kleines Schilloch



Großes Schilloch / Schillerwasser

Sommer



Großes Schilloch / Schillerwasser

Winter 



Biberhaufenwasser

Sommer



Biberhaufenwasser

Winter